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Dienstplanagent - rechtlich geschützte Marke

Die Software Dienstplanagent ist eine eingetragene Marke. Ebenso sind sämtliche Designs, Grafiken und Texte dieser Webseite sowie unsere Werbemittel rechtlich geschützt. Wir warnen ausdrücklich davor, diese zu verwenden, zu kopieren oder Werbung für Mitbewerber- oder Fremdprodukte damit zu machen. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.

Produkt- oder Markenpiraterie wird in Deutschland mit Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe geahndet (§§ 106, § 107 und § 108 UrhG). Die Strafandrohung nach dem § 143 MarkenG sieht für ein einfaches Delikt eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe, beim gewerbsmäßigen Handeln bis zu 5 Jahre oder Geldstrafe vor. Die Strafen für Betrug sind Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe, beim gewerbsmäßigen Betrug Freiheitsstrafe nicht unter 6 Monaten und bis zu 10 Jahren.

Unser Erfolg resultiert aus folgenden Fakten:

Wir sind ehrlich!
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Wir hören dem Kunden zu!
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